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MESO - Neuer Personalausweis Teil II - WORKSHOP IN FULDA
08.09.2010
MESO - Neuer Personalausweis Teil II - WORKSHOP IN FULDA
09.09.2010
MESO - Neuer Personalausweis Teil II - WORKSHOP IN NORTORF (SWH)
10.09.2010
MESO - Neuer Personalausweis Teil II
13.09.2010

Neuer Personalausweis

Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über drei neue Funktionen: Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrücke gespeichert. Darüber hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis, der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann. Schließlich kann der Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden.

 

Elektronischer Identitätsnachweis

Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beim Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.

 

Elektronische Signatur

Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
 


Hoheitliche Funktion

Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken - ähnlich wie beim ePass.

 

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