Unter diesem Produkt wird ein mandantenfähiges zentrales Spiegelregister verstanden, das insbesondere für Auskunftszwecke über das Internet genutzt wird.

Als Spiegelregister wird dieses Auskunftssystem deshalb bezeichnet, weil die einzelnen Mandantendaten aus den eigentlichen Melderegistern gewonnen werden. Dabei ist es möglich, dass der Datenumfang je nach dem vorgesehenen Abfragespektrum frei bestimmt werden kann. Die Daten werden automatisiert aus den Melderegistern gewonnen und können sicher via OSCI an die zentrale Stelle übertragen werden.

Dort werden sie ebenfalls automatisiert ins Spiegelregister eingelesen. Das Einlesen erfolgt je nach Anforderung des Betreibers entweder mit sehr aufwendigen Prüfungen oder formal durch einfaches Importieren der Daten. Die genutzten Datenstrukturen der Schnittstelle entsprechen dem Standard XMeldIT.

Die zentrale Stelle kann dabei ein lokales Rechenzentrum sein, es kann sich aber auch um eine komplette Landeslösung handeln. Wichtig ist es, dass für die Befüllung eines Spiegelregisters nicht nur MESO-Nutzer Daten liefern können. Auch andere Fachverfahren können somit Daten für das Spiegelregister liefern.

Diese Vielfalt gilt nicht nur hinsichtlich der anliefernden Stellen, sondern auch hinsichtlich der verschiedenen Abfragemöglichkeiten.

So gehören alle Behördenauskünfte, Gruppenauskünfte, Sammelauskünfte, aber auch einfache Melderegisterauskünfte von Privatpersonen inkl. Bezahlverfahren zum Leistungsspektrum. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sind auch Bildauskünfte möglich.

Ein besonderes Merkmal ist die automatisierte Kommunikation des Spiegelregisters mit den datenliefernden Meldebehörden auch in den Fällen, bei denen ohne die Unterstützung der Meldebehörden selbst keine Auskunft erteilt werden darf.

Zum Leistungsspektrum für dieses HSH-Produkt zählt auch eine intensive Kundenbetreuung. Dies gilt sowohl für die liefernden Stellen (Wann ist zu liefern? Was ist bei Problemen zu tun? Wie werden die Automatismen eingestellt? etc. ...) als auch für die Anfrager.

Ebenfalls Bestandteil des Leistungsspektrums ist die Anpassung der Software an geänderte Rechtsvorschriften. Dies ist insbesondere in Anbetracht der neuen rechtlichen Regelungen zum 01.05.2015 von Bedeutung.

Besondere Aufmerksamkeit wird in Anbetracht des Gegenstandes dieses Produktes (Auskünfte über das Internet) auf die umfängliche Umsetzung des Datenschutzrechtes gelegt.