Allgemeine Attribute der Archivnachricht (Version, Produkt, etc.).
Dieses Attribut kennzeichnet die Version der Archiv-Nachrichten 1.3.
Dieses Attribut kennzeichnet das Datum, an dem die dieses Schema erstellt wurde. Format: "YYYY-MM-DD"
Dieses Attribut ist optional. Ist es vorhanden, so sagt dies aus, dass es sich um eine Nachricht handelt die (aus Sicht des Senders der Nachricht) nicht im normalen Produktivbetrieb behandelt werden soll. Über den Inhalt des Attributes wird nichts weiter ausgesagt, dies kann bilateral zwischen den Kommunikationspartnern vereinbart werden.
In diesem Attribut ist der Name des Produktes (der Software) einzutragen, mit dem diese Nachricht erstellt worden ist.
In diesem Attribut ist der Name der Firma oder der Organisation einzutragen, die für das DV-Verfahren verantwortlich ist, mit dem dieseNachricht erstellt worden ist.
In diesem Attribut sollen ergänzende Hinweise zu dem Produkt, mit dem diese Archiv-Nachricht erstellt worden ist, eingetragen werden. Zu ergänzenden Hinweisen zählen insbesondere Angaben wie die Version, das Patchlevel u. a., die für eine möglichst präzise Identifikation im Fehlerfall hilfreich sind.
Beinhaltet die Daten zum bzw. zu den Angehörigen. Der Angehörige kann ein juristische oder eine natürliche Person darstellen.
Eindeutiger Identifier, der für eine Person bzw. Angehörigen im Archiv eindeutig ist. Die Generierung findet auf Seiten der sendenden Meldebehörde statt. Diese muss sicherstellen, dass dieser Identifier eindeutig ist.
Sollte es sich beim Angehörigen um keine natürliche, sondern um eine juristische Person bzw. einen juristischen Vertreter handeln, kann dieses Element genutzt werden, um die jeweilige Bezeichnung anzugeben (z.B. Kinderheim Berlin).
Der aktuelle Familienname kann sein der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Es sind sämtliche Vornamen möglichst in der Reihenfolge anzugeben, wie sie im Geburtenbuch eingetragen sind.
Angaben zur Geburt des Angehörigen.
Es ist das Geschlecht anzugeben. Für männlich "m", weiblich "w" und Geschlecht ohne Angabe "x".
Angaben zur aktuellen Hauptwohnung des Angehörigen.
Liegt zum Zeitpunkt der Archvierung eine Auskunftssperre für den Angehörigen vor, muss hier der Wert "true" angegeben werden. Liegt keine Sperre vor, ist "false" anzugeben. Das Archivsystem kann diese Angabe bei der Anzeige der Daten des Angehörigen bzw. der Beziehung berücksichtigen und sie ggf. nur berechtigten Personen verfügbar machen.
Beinhaltet die Daten zur Wohnanschrift der Person.
Dieses Feld ist für die Zusammenfassung von Detailinformationen zur näheren Bestimmung einer Adresse gedacht. Zu diesen Detailinformationen gehören z. B. Hausbuchstaben, Zusatzziffern, Teilnummern, Lageangaben wie Hinterhaus, Stockwerksangaben und Wohnungsnummern. Dieselben Detailinformationen können alternativ differenziert in die Felder hausnummerbuchstabezusatzziffer, teilnummerderhausnummer, stockwerkswohnungsnummer und zusatzangaben eingetragen werden. Der Inhalt dieser vier Felder der Adresse wird in den entsprechenden Unterabschnitten weiter unten erläutert. Welcher Modus verwendet wird, ist an verschiedenen Stellen eines Dokuments je nach Situation zu entscheiden. Wichtig ist, dass die Füllung der Felder in einer Anschrift alternativ geschieht, d. h. entweder wird die Information zusammengefasst oder sie wird differenziert. Nach DSMeld-Tradition wird für die Speicherung von lokalen Anschriften der differenzierte Modus (Aufteilung in die vier separaten Felder) verwendet, für die Speicherung von auswärtigen Anschriften der zusammengefasste Modus (im Feld adressierungszusaetze).
Es wird die Hausnummer der Anschrift abgebildet, in der die Wohnung der (natürlichen) Person liegt. Es sind nur die Ziffern der Hausnummer zulässig.
Es sind Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer anzugeben; Beispiele: 124 A, 109.5.
Es wird der Staat abgebildet, aus der die (natürliche) Person in den Bereich des MRRG zugezogen / weggezogen ist bzw. sich der Ehegatte der Person aufhält.
Es wird der Straßenname abgebildet, in der die Wohnung der (natürlichen) Person liegt. Eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig. Ein Straßenname muss nicht zwingend vorhanden sein. Ist keine Straßenbezeichnung wohl aber eine Hausnummer vorhanden, so ist Hausnummer anzugeben. Sind weder eine Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist ohne Hausnummer anzugeben.
Es sind Teilnummern zur Hausnummer anzugeben; Beispiel: 16 1/7.
Es wird der Wohnort (Gemeindename) abgebildet, in der die Wohnung der (natürlichen) Person liegt bzw. die Behörde oder Organisation beheimatet ist.
Es wird ein früherer (jetzt inaktueller) Gemeindename abgebildet, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann. Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb der Namensangaben der (natürlichen) Person/Organisation (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben.
Der Name/die Bezeichnung des Wohnungsgebers.
Es ist anzugeben, ob für die Wohnung ein Sperrvermerk vorliegt. Ist ein Sperrvermerk für die Wohnung vorhanden, ist "true" zu übermitteln, andernfalls soll das Element nicht übermittelt werden.
Beinhaltet Angaben zu Auskunftssperren der natürlichen Person.
Es ist das Datum der Beendigung der Auskunftssperre (nach § 21 MRRG) anzugeben.
Es ist der Grund der Auskunftssperre anzugeben.
Beinhaltet die Angaben zum Ausweisdokument.
Beschreibt den Typ des Dokuments (Ausprägungen von Pass- und Ausweisdokumenten, Urkunden, usw.).
Datum, bis zu dem das Ausweisdokument gültig ist.
Seriennummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass).
Ausstellende oder beurkundende Behörde. Es ist die Stelle anzugeben, die das Ausweisdokument ausgestellt oder die Änderung beurkundet hat.
Datum der Ausstellung des Ausweisdokumentes.
Beinhaltet Informationen zum Betroffenen. Dient ausschließlich der Identifikation des Betroffenen, dessen Daten ans Archiv übergeben werden.
Eindeutiger Identifier, der für eine Person im Archiv eindeutig ist. Die Generierung findet auf Seiten der sendenden Meldebehörde statt. Diese muss sicherstellen, dass dieser Identifier eindeutig ist.
Der aktuelle Familienname. Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Es sind sämtliche Vornamen möglichst in der Reihenfolge anzugeben, wie sie im Geburtenbuch eingetragen sind.
Angaben zur Geburt der Person.
Das Geschlecht wird ebenfalls zur Identifikation verwendet. Für männlich "m", für weiblich "w" und für Geschlecht ohne Angabe "x".
Angaben zur aktuellen Meldeanschrift des Betroffenen
Beinhaltet zusätzliche Angaben zur beziehung.
Es ist anzugeben, ob es sich bei den Beziehungsdaten um Beginn- oder Beendigungsdaten handelt. B (für Beginn), E (für Ende). Der Beginn wird bei Beziehungen übermittelt, die im Rahmen einer Archivierung enthalten sind und zu diesem Zeitpunkt noch bestehen. Das Ende bei Archivierungen, die die Beendigung einer Beziehung archivieren.
Das Datum für den Beginn oder das Ende der Beziehung.
Die Behörde, die mit der bestehende oder beendete Beziehung verknüpft ist.
Das jeweilige Aktenzeichen.
Der Ort der Behörde, an dem die Beziehung begonnen oder beendet wurde.
Der Staat der Behörde, in dem die Beziehung begonnen oder beendet wurde.
Es werden nur Daten zum Beendigungsgrund übermittelt, wenn es sich um Nachweisdaten zum Ende der Beziehung handelt.
Es ist der rechtliche Grund der Beendigung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft anzugeben.
Sofern der sendenden Stelle Angaben zum Beendigungsgrund von Familienbeziehungen vorliegen, können diese hier mit Ausnahme von Beendigung der Ehe oder Lebenspartnerschaft als Freittext übermittelt werden.
Muss zur Angabe eines Datums verwendet werden. Format: JJJJMMTT
Beinhaltet Schlüssel und zugehörige Beschreibungen, um das Ereignis der Nachricht abzubilden.
Angaben zur Erreichbarkeit der sendenden
Meldebehörde.
Eine beliebige Bemerkung zur Erreichbarkeit.
Es wird angegeben, über welches Kommunikationsmedium (z. B. Telefon, EMail) die Erreichbarkeit gegeben ist.
Je nach Kommunikationsmedium (siehe Rolle) werden nähere Angaben gemacht. In der Regel werden hier Adressangaben eingetragen, etwa die Telefonnummer oder die EMail-Adresse.
Beinhaltet die Angaben zum aktuellen Familien- bzw. Nachnamen. Familienname kann sein der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen..
Es ist der Nachname anzugeben.
Bei einem Blocknamen kann keine Trennung zwischen Vor- und Nachnamen vorgenommen werden. In diesem Fall bleibt der Wert des Elements "vorname" leer und dieses Element ist mit "true" zu belegen. Der Blockname befindet sich folglich im Nachbar-Element "nachname".
Führt ein Ausländer nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Familiennamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so ist der im Pass eingetragene Familienname (oder auch Blockname) in diesem optionalen Element anzugeben. Die Angabe dieses Elementes ist nur erlaubt bei aktuellen und früheren Familiennamen.
Dieses optionale Element enthält die dem Hauptbestandteil (nachnamepass) nachzustellenden Namensbestandteile.
Dieses optionale Element enthält die dem Hauptbestandteil (nachname) nachzustellenden Namensbestandteile.
Angaben zum Familienstand.
Es ist der rechtliche Grund der Beendigung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft anzugeben.
Es ist das Datum der letzten Eheschließung oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft anzugeben
Es ist das Datum (Rechtskraft) der Beendigung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft anzugeben.
Es ist der personenstandsrechtliche Familienstand anzugeben.
Es ist der Ort anzugeben, wie er sich aus den Meldeunterlagen bzw. den Mitteilungen der Standesämter bzw. von der nach Landesrecht zuständigen Behörde der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft ergibt. Reichen 40 Stellen für die Angabe des Ortes nicht aus, ist der Ortsname sinnvoll zu kürzen. Ist der Ort der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft nicht zu ermitteln, so wird unbekannt angegeben. Falls vorhanden, kann hinter dem Ort der Kreis angegeben werden; in diesem Fall folgen auf den Ort ein Schrägstrich und die Bezeichnung des Kreises. Bei Überschreiten der Stellenzahl wird die Kreisangabe nicht gekürzt, sondern abgebrochen.
Eine Eingabe in diesem Feld erfolgt nur bei Eheschließung oder Begründung der Partnerschaft im Ausland und dient der Richtigkeit des Melderegisters. In diesen Fällen ist der Staat anzugeben, in dem der Einwohner die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet hat.
Werden Familienverkettungen gelöscht (z.B. bei Erreichung der Volljährigkeit oder Scheidung), können diese hier angegeben werden. Im Falle der Löschung der Einwohnerdaten aus der Meldebehörde zur Endarchivierung, kann dieses Element zur Abbildung der noch bestehenden Familienverkettungen verwendet werden. In allen Fällen ist immer vom Betroffenen auszugehen und dessen Beziehungen zu Angehörigen bzw. Vertretern zu beschreiben.
Beschreibt die Art der rechtlichen Beziehung vom Angehörigen zum Betroffenen. Es muss der Klartext der rechtlichen Beziehung (z.B.: "ist Kind von" oder "ist Ehepartner von") angegeben werden und kein Schlüsslwert wie "1".
Beschreibt den Verwandtschaftsgrad der Bezugsperson im Verhältnis zum Angehörigen. Es muss der Klartext des Verwandtschaftsgrades (z.B.: "Lebenspartner" oder "Mutter") angegeben werden und kein Schlüsslwert wie "1".
Beschreibt den Verwandtschaftsgrad des Angehörigen im Verhältnis zur Bezugsperson . Es muss der Klartext des Verwandtschaftsgrades (z.B.: "Lebenspartner" oder "Mutter") angegeben werden und kein Schlüsslwert wie "1".
Sollte es sich bei dem Angehörigen um einen gesetzlichen Vertreter handeln, so ist hier die Art der gesetzlichen Vertretung anzugeben. Es muss der Klartext der Art des gesetzlichen Vertreters (z.B.: "anderer gesetzlicher Vertreter (natürliche Person)" oder "Mutter") angegeben werden und kein Schlüsslwert wie "1".
Angaben zum Angehörigen der Beziehung.
Weitere Angaben zur Beziehung (Datum, Aktenzeichen, Behörde etc.).
Beinhaltet alle Daten zur Geburt: Tag (Datum), Ort,
ggf. Staat.
Der Geburtsort ist so anzugeben, wie er sich aus den Meldeunterlagen ergibt. Nach Möglichkeit sollte nach Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) verfahren werden. Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln, muss "unbekannt" als Wert angegeben werden. Falls vorhanden, kann hinter dem Geburtsort der Kreis angegeben werden. In diesem Fall folgen auf den Geburtsort ein Schrägstrich "/" und die Bezeichnung des Kreises.
Eine Angabe in diesem Feld erfolgt nur bei im Ausland geborenen Personen. In diesem Fall ist der Staat anzugeben, in dem die Person geboren ist.
Der Tag der Geburt ist in der Reihenfolge Jahr-Monat-Tag anzugeben (JJJJMMTT). Sollte ein Bestandteil des Geburtsdatums fehlen bzw. nicht vorliegen oder vorhanden sein, sollte das entsprechende Element nicht angelegt werden.
Beinhaltet Informationen zur Gemeinde.
Der amtliche Gemeindename.
Der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS). Wenn der Typ Gemeinde genutzt wird, um eine Gemeinde zu adressieren, dann ist dieses Kindelement zwingend erforderlich.
Information über die elektronische Erreichbarkeit des Fachverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Stadt/Gemeinde. Eventuell ist inhaltsbasiert ein Weiter-Routing erforderlich.
Angaben zur sendenden Meldebehörde.
Die Behördenkennung enthält das Ordnungsmerkmal, unter dem die adressierte Behörde im DVDV ermittelt werden kann: Meldebehörden: Werte gemäß Schlüsseltabelle 36, z. B. Meldebehörde Hamburg: ags:02000000 BZR-Anforderung: Werte gemäß Schlüsseltabelle 56 zur Adressierung der Amtsgerichte (Präfix unbekannt) andere Bundesbehörden: Schlüssel nach Vorgabe des BVA, z. B. DSRV: dbs:490020010000 andere Behörden, z. B. Landesbehörden Grundsätzlich ist die Kennung, welche zur Adressierung über das DVDV zu verwenden ist, hier einzutragen. Anmerkung: Dieses Element wird in einer späteren Fassung von durch einen strukturierten Typ ersetzt.
Dieses Element eröffnet die Möglichkeit, ergänzend Organisations- und Hierarchieebenen einer Behörde für ihre Erreichbarkeit aber auch für Zwecke der Dienstaufsicht im Rahmen des Geschäftsprozesses Elektronische Auskünfte aus dem Melderegister zu beschreiben. Mit Hilfe des Elementes type.hierarchieebene sind die unterschiedlichen Ebenen einer Behörde abbildbar.
Eine Behörde kann innerhalb einer größeren Stadt durchaus auf mehrere Standorte verteilt sein. Von außerhalb betrachtet ist jedoch nur die zentrale Behörde relevant (Bsp.: Rückmeldung von M nach HH), daher die hier gezeigten Strukturen und Kardinalitäten.
Angaben zur Erreichbarkeit der Behörde.
Im Nachrichtenkopf sind die Informationen zum
Absender anzugeben. Weiterhin muss das Ereignis der
Nachrichtenübermittlung vorhanden sein. Als ein mögliches Ereignis
kann die Löschung der Personendaten aus den Archivtabellen der
Meldebehörde verstanden werden. Es werden demnächst neue Typen von
Ereignissen speziell für die kommunikation mit den Archiven
aufgesetzt.
Gibt die Nummer des Ereignisses an, zu dem die Archivierung stattgefunden hat. Die Schnittstelle schreibt folgende Nummern für die Archivierungsereignisse vor:
1 - Tod/Sterbefall
2 - Wegzug (mit erfolgter Rückmeldung): Wegzug ins Inland, Wegzug ins Ausland, Wegzug nach unbekannt, Abmeldung v.A.w. ins Inland, Abmeldung v.A.w. ins Ausland, Abmeldung v.A.w. nach unbekannt, Wegzug HAW NEW, Wegzug von Nebenwohnung, Ersatzlose Abmeldung v.A.w.
3 - Auflösung Familienverband (Erreichung der Volljährigkeit, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Tod des gesetzlichen Vertreters)
4 - Endarchivierung (Löschung der restlichen Einwohnerdaten aus dem Melderegister)
Es ist die Bezeichnung des Archivierungsereignisses anzugeben.
1 - Tod/Sterbefall
2 - Wegzug
3 - Auflösung Familienverband
4 - Endarchivierung
6 - Eingelesen aus Archivbeständen
7 - Datenbereinigung für aktive DS
Falls zu den allgemeinen Ereignisbezeichnungen konkrete Angaben gemacht werden können, sind diese hier anzugeben.
Folgende speziellen Ereignisse sind bisher vereinbart:
1 - bei Wegzug: Wegzug ins Inland, Wegzug ins Ausland, Wegzug nach unbekannt, Abmeldung v.A.w. ins Inland, Abmeldung v.A.w. ins Ausland, Abmeldung v.A.w. nach unbekannt, Wegzug HAW -> NEW, Wegzug von Nebenwohnung, Ersatzlose Abmeldung v.A.w.
2 - bei Auflösung Familienverband: Erreichung der Volljährigkeit, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Tod des gesetzlichen Vertreters
Falls keine Konkretisierung des speziellen Ereignisses übermittelt werden kann, ist das übergreifende Ereignis (Tod/Sterbefall, Wegzug, Auflösung Familienverband oder Endarchivierung) anzugeben und dieses Element nicht zu verwenden. Sollten zu einem Ereignis mehrere Übermittlungen stattfinden, ist es empfehlenswert, diesen Sachverhalt hierüber erkenntlich zu machen, z.B. "weitere Löschung".
Achtung: Die hier übermittelten Texte werden in der Oberfläche angezeigt.
Datum, zu dem die Archivnachricht erstellt wurde. Dieses Datum entspricht NICHT dem Zeitpunkt des Löschens aus dem Melderegister. Das Löschdatum aus dem Melderegister muss im Element "archivuebergabe.ARC001.loeschdatum" angegeben werden.
Der Tagesvorgangszähler dient zusammen mit dem Erstellungsdatum dazu, die erzeugten Nachrichten eines Absenders beim Empfänger in der Reihenfolge ihrer Erzeugung verarbeiten zu können. Dieser Zähler wird zu einem vom Sender der Nachricht definierten Zeitpunkt eines jeden Tages (bzw. mit der ersten Nachricht eines Tages) auf den Startwert 1 gesetzt. Für jede Nachricht des Absenders innerhalb des Tages wird der Zähler um 1 erhöht. Der Tagesvorgangszähler ermöglicht lediglich, zwei vom gleichen Absender bereits vorliegende Nachrichten logisch in der Reihenfolge der Erstellung zu verarbeiten. Der Tagesvorgangszähler lässt keine Rückschlüsse auf möglicherweise verlorengegangene Nachrichten zu. Der Tagesvorgangszähler ermöglicht keine Entscheidung über die notwendige Verarbeitungsreihenfolge eingegangener Nachrichten unterschiedlicher Absender.
Die Anwenderkennung stellt Informationen über die absendende Person zur Verfügung und dient der Protokollierung. Anhand dieser Kennung kann die absendende Person eindeutig identifiziert werden.
Die sendende Meldebörde.
Dieser Typ dient zur Auflistung mehrerer Namen. Es
muss mindestens ein Name vorhanden sein. Äquivalent kann die Liste
auch zur Speicherung von Bezeichnungen wie bspw. Doktorgrade
verwendet werden.
Der Name.
Beinhaltet sämtliche Namensangaben zur natürlichen
Person.
Der aktuelle Familienname. Familienname kann sein der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Ehegatten einen Ehenamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Ehegatte dem Ehenamen einen Begleitnamen hinzugefügt hat. Nach §1355 BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau bestimmen. Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen (§ 1355 Abs. 4 BGB); die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Lebenspartnerschaftsname ist der Name, den die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde als gemeinsamen Namen bestimmt haben (§ 3 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes).
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Es ist der Familienname anzugeben, den die Person vor einer Namensänderung geführt hat. Nicht anzugeben ist der Geburtsname. Die Änderung eines Geburtsnamens durch Adoption wird nicht als Namensänderung behandelt. Dieses Element ist wiederholbar, da es mehrere früherer Familiennamen geben kann.
Es sind sämtliche Vornamen möglichst in der Reihenfolge anzugeben, wie sie im Geburtenbuch eingetragen sind.
Es sind die Vornamen anzugeben, die der Einwohner vor Änderung des Vornamens geführt hat; dabei sind sämtliche Vornamen in der Reihenfolge anzugeben, wie sie im Geburtenbuch eingetragen gewesen sind.
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die in Pässe eingetragen werden dürfen. Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Es sind nur solche Ordensnamen anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Es sind nur solche Künstlernamen anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Beinhaltet die Angaben zur natürlichen Person.
Angaben zu Auskunftssperren der natürlichen Person, die zum Zeitpunkt der Archivierung bekannt sind.
Angaben zum Namen der natürlichen Person.
Angaben zum Familienstand der natürlichen Person.
Angaben zur Geburt der natürlichen Person.
Angaben zur Religion der natürlichen Person.
Angaben zur Staatsangehörigkeit der natürlichen Person. Es können auch mehrere übermittelt werden.
Angaben zum Tod der natürlichen Person.
Angaben zum Wahlrechtsausschluss der natürlichen Person.
Angaben zu Ausweisdokumenten der natürlichen Person.
Angaben zur Passversagung der natürlichen Person. Es sind mehrere Versagungsgründe möglich, die - womöglich - jeweils zu einer eigenen Passversagungsinstanz führen (mit eigenem Nachweis).
Angaben zum Antrag zur EU-Wahl der natürlichen Person.
Zuzugwahlgebiet.
Datum des Zuzugs in die Bundesrepublik.
Datum des Zuzugs ins Bundesland.
Datum des Zuzugs in den Kreis.
Datum des Zuzugs in die Gemeinde.
Angaben zur Eigenschaft 'Optionsdeutscher' einer natürlichen Person.
Angaben zur Wohnanschrift am 01.09.1939 für die Zwecke des Suchdienstes.
Angaben zum Geschlecht der natürlichen Person. "w" für weiblich, "m" für männlich und "x" für Geschlecht ohne Angabe.
Angaben zur waffenrechtlichen Erlaubnis der natürlichen Person.
Angaben zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis der natürlichen Person.
Angaben zu UB-Scheinen der natürlichen Person.
Die Art des UB-Scheins.
Die eindeutige Nummer des UB-Scheins.
Das Datum der Ausstellung des UB-Scheins.
Das Datum, bis zu dem der UB-Schein gültig ist/war.
Beinhaltet die Angaben zu einem Optionsdeutschen.
Es ist die Tatsache anzugeben, dass nach § 29 des STAG ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann.
Beinhaltet Informationen zur Organisationseinheit.
Bezeichnung der Organisationseinheit (genau eine Hierarchieebene).
Kennzeichnung der Hierarchieebene der Organisationseinheit.
Beinhaltet die Angaben zur Passversagung.
Es ist die Tatsache anzugeben, dass nach den Vorschriften des Passgesetzes Gründe bestehen, die der Ausstellung eines Passes entgegenstehen, oder dass der Pass versagt oder entzogen worden ist. Anzugeben ist ferner die Tatsache, dass eine Anordnung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise getroffen worden ist.
Die Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Beinhaltet die Angaben zu einem Unionsbürger.
Das Datum des Antrags.
Tatsache, dass ein Unionsbürger bei der Wahl zum Europäischen Parlament von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen ist.
Gebietskörperschaft oder Wahlkreis im Herkunfts-Mitgliedstaat, wo der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war.
Nach § 2 (2) Ziffer 6 MRRG in Verbindung mit §§ 4, 5 sind die Meldebehörden verpflichtet, Informationen zur waffenrechtlichen Erlaubnis zu speichern und zu übermitteln.
Die Art der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Angaben zu den Nachweisendaten der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Angaben zur Anmeldung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Datum, Behörde, Aktenzeichen).
Das Datum, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis angemeldet wurde.
Die Bezeichnung/der Name der Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Angaben zur Abmeldung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Datum, Behörde, Aktenzeichen).
Das Datum, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis abgemeldet wurde.
Die Bezeichnung/der Name der Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Beinhaltet die Angaben zum Wahlrechtsauschluss.
Art des Wahlrechtsausschlusses. Es ist die Tatsache des Ausschlusses vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament anzugeben. Dies gilt bezüglich der Wahl zum Europäischen Parlament auch dann, wenn der Ausschluss eines Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) durch den Herkunftsmitgliedstaat ausgesprochen wurde.
Es ist das Datum azugeben, an dem der Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit endet. Wird kein Datum gesetzt, wird der Wahlrechtsausschluss als dauernder interpretiert.
Hier sind die Nachweisdaten zum Wahlrechtsausschluss abzulegen.
Die Bezeichnung/der Name der Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Beinhaltet die Angaben zur Wohnung.
Angaben zur Gemeinde, der die Wohnung zugehörig ist.
Angaben zur Anschrift der Wohnung.
Es ist das Datum der tatsächlichen Abmeldung durch den Meldepflichtigen anzugeben.
Es ist das Datum der tatsächlichen Anmeldung durch den Meldepflichtigen anzugeben.
Ist die Abmeldung nicht durch den Meldepflichtigen erfolgt, so ist das Datum der Abmeldung von Amts wegen anzugeben.
Ist die Anmeldung nicht durch den Meldepflichtigen erfolgt, so ist das Datum der Anmeldung von Amts wegen anzugeben.
Es ist das Datum des Auszugs aus der Wohnung anzugeben. Besteht nach dem Auszug aus der Wohnung keine Wohnung mehr in der Gemeinde, so ist das Datum des Auszugs aus der letzten Wohnung identisch mit dem Wegzugsdatum aus der Gemeinde. Ist der Einwohner weggezogen, ohne sich abzumelden, so ist das Datum der Fortschreibung des Melderegisters anzugeben; vgl. Blatt 1309. Es ist das Datum des Wegzugs ins Ausland nach dem Wiederzuzug ins Inland anzugeben; vgl. Blatt 1231.
Es ist das Datum des Beziehens der Wohnung anzugeben. Ist der Einwohner zugezogen, ohne sich anzumelden, so ist das Datum der Fortschreibung des Melderegisters anzugeben; vgl. Blatt 1308.
Ist der Wechsel des Wohnungsstatus nicht durch den Meldepflichtigen mitgeteilt worden, so ist das Datum der von Amts wegen durchgeführten Fortschreibung des Melderegisters anzugeben.
Es ist das Datum der tatsächlichen Mitteilung des Wohnungsstatuswechsels durch den Meldepflichtigen anzugeben.
Es ist das Datum des Wirksamwerdens des neuen Wohnungsstatus anzugeben.
Es ist anzugeben, ob es sich bei der Wohnung um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Es ist anzugeben, ob es sich bei der Wegzugswohnung um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung gehandelt hat.
Da ein Vorname aus mehreren Vornamen bestehen kann,
ist das Element "vornamen" in die Elemente "rufname" und
"vornamenliste" unterteilt.
Bei Vornamen, die sich aus mehreren Vornamen zusammensetzen, ist hier lediglich der Rufname noch einmal separat anzugeben. Der vollständige Vorname (Rufname, weitere Vornamen) ist im Element "vornamenliste" aufzulisten und möglichst in der Reihenfolge anzugeben, wie sie im Geburtsbuch vorzufinden sind. Es sind alle zum Rufnamen gehörenden Vornamen anzugeben. Sofern in einer Nachricht die Übermittlung des Rufnamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der Rufname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Bei Vornamen, die sich aus mehreren Vornamen zusammensetzen, sind alle Vornamen (inkl. Rufname) hier möglichst in der Reihenfolge, wie sie im Geburtsbuch vorzufinden sind, aufzulisten. Pro Vorname ist ein neues Listenelement "vorname" anzulegen.
Beinhaltet die Angaben zur Staatsangehörigkeit.
Es ist die Staatsangehörigkeit einer natürlichen Person anzugeben. Besitzt jemand mehrere Staatsangehörigkeiten, von denen eine die deutsche ist, so ist diese zuerst anzugeben; das gleiche gilt bei der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Inhaber von für britische Staatsangehörige ausgestellten Reisepässen, die weder mit dem Aufdruck "European Community" versehen sind, noch die verschiedenen Sprachen der Europäischen Union enthalten, besitzen keine Unionsbürgerschaft. Sie sind für Zwecke des Wahlrechts zum Europäischen Parlament und zu sonstigen Wahlen und Abstimmungen, zu denen Unionsbürger wahlberechtigt oder zugelassen sind, besonders zu kennzeichnen.
Angaben zu den Hinweisdaten der Staatsangehörigkeit (Glaubhaftmachung, Verlust).
Daten zur Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit.
Die Art der Glaubhaftmachung.
Angaben zu den Nachweisdaten der Glaubhaftmachung (Datum, Behörde, Aktenzeichen).
Das Datum, an dem beurkundet wurdet.
Die Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Daten zum Verlust der Staatsangehörigkeit.
Das Datum, an dem der Verlust der
Staatsangehörigkeit beurkundet wurdet.
Die Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Nach § 2 (2) Ziffer 8 MRRG in Verbindung mit §§ 4, 5 sind die Meldebehörden verpflichtet, Informationen zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu speichern und zu übermitteln.
Die Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Angaben zu den Nachweisendaten der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Angaben zur Anmeldung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (Datum, Behörde, Aktenzeichen).
Das Datum, an dem die sprengstoffrechtliche Erlaubnis angemeldet wurde.
Die Bezeichnung/der Name der Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Angaben zur Abmeldung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (Datum, Behörde, Aktenzeichen).
Das Datum, an dem die sprengstoffrechtlicheErlaubnis abgemeldet wurde.
Die Bezeichnung/der Name der Behörde des Nachweises.
Das Aktenzeichen des Nachweises.
Beinhaltet alle Daten zum Sterbefall: Tag (Datum),
Ort.
Der Sterbeort ist anzugeben. Nach Möglichkeit sollte nach Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) verfahren werden. Ist der Sterbeort nicht zu ermitteln, muss "unbekannt" als Wert angegeben werden. Falls vorhanden, kann hinter dem Sterbeort der Kreis angegeben werden. In diesem Fall folgen auf den Sterbeort ein Schrägstrich "/" und die Bezeichnung des Kreises.
Eine Angabe in diesem Feld erfolgt nur bei im Ausland verstorbenen Personen. In diesem Fall ist der Staat anzugeben, in dem die Person gestorben ist.
Der Sterbetag ist in der Reihenfolge Jahr-Monat-Tag anzugeben (JJJJMMTT). Ist im Sterbeeintragfür den Zeitpunkt des Todes ein Zeitraum eingetragen (§ 336 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA), so ist hier das zweite (spätere) Datum anzugeben. Ggf. ist der Zeitpunkt des Todes, einer Todeserklärung oder ein gerichtlichen Feststellung der Todeszeit anzugeben.
Wurzelknoten der Archivierungsnachricht.
Im Nachrichtenkopf sind die Informationen zum Absender anzugeben, der die Archivierungsnachricht/-datei erzeugt hat. Weiterhin muss das Archivierungsereignis der Nachrichtenübermittlung vorhanden sein. Das Ereignis definiert die Art der Archivierungsnachricht (z.B.: Auflösung eines Familienverbands). Genauere Informationen finden sich am Element "ereignis" im Nachrichtenkopf.
Beinhaltet Informationen zum Betroffenen. Dient ausschließlich der Identifikation des Betroffenen, dessen Daten an das Archiv übergeben werden.
Mit diesem Element können die aus dem Melderegister gelöschten Daten des Betroffenen übermittelt werden. Familienverkettungen zu Angehörigen müssen außerhalb dieses Elements im Element "beziehung" abgebildet werden.
Werden Familienverkettungen aus dem Melderegister gelöscht, können diese hier angegeben werden. Es können hier aufgelöste oder bestehende Verkettungen übergeben werden. Es ist immer vom Betroffenen auszugehen und dessen Beziehungen zu Angehörigen bzw. Vertretern zu beschreiben. Es können ein oder auch mehrere Familienverkettungen übermittelt werden.
Datum der Löschung der Daten aus dem Melderegister, NICHT das Datum, an dem die Archivdatei erstellt wird. Das Datum der Erstellung der Nachricht/Datei ist im Nachrichtenkopf im Element "erstellungszeitpunkt" abzulegen.
Uhrzeit der Löschung der Daten aus dem Melderegister im Format "hh:mm:ss", NICHT die Uhrzeit, zu der die Archivdatei erstellt wird. Die Uhrzeit der Erstellung der Nachricht/Datei ist im Nachrichtenkopf im Element "erstellungszeitpunkt" abzulegen.
Liegt zum Zeitpunkt der Archvierung eine Auskunftssperre für den Betroffenen vor, muss hier der Wert "true" angegeben werden. Liegt keine Sperre vor, ist "false" anzugeben. Das Archivsystem kann diese Angabe bei der Anzeige der Daten des Betroffenen berücksichtigen und sie ggf. nur berechtigten Personen verfügbar machen.
Allgemeine Attribute der Archivnachricht (Version,Produkt, etc.).