Meldebehörden dürfen die Daten von meldepflichtigen Einwohnern - und die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise - nur solange aufbewahren bzw. verwenden, wie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Für die Löschung der Daten aus dem Melderegister und die Speicherung der Daten in einem vom Melderegister getrennten Archiv gelten definierte Fristen, die sich nach Art der Daten und nach Bundesland unterscheiden.

Zu löschende Daten können vor der Löschung den Archiven angeboten werden. Bis heute werden die Daten noch nicht automatisiert an die Archive übergeben, jedoch u. a. in den Archivtabellen des Melderegisters "zwischenarchiviert".

Die aus dem Melderegister gelöschten Daten liegen in den Archiven auch heute noch in Papierform vor. Eine digitale Archivierung war bisher - sozusagen - „kein Thema“: Alle Daten werden in Akten gesammelt. Nur vereinzelt haben Archive damit begonnen, diese Akten zu digitalisieren.

archivo ist eine Fachanwendung, auf die über einen Webbrowser zugegriffen werden kann. archivo basiert auf den Konzepten von Dokumentenmanagementsystemen und überführt die bereits digital vorhandenen Meldedaten (Datensätze in einer Datenbank) in ein digitales Langzeitarchiv.