Der vorausgefüllte Meldeschein (VMS) ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten durch die Zuzugsmeldebehörde von der Wegzugsmeldebehörde bei der Anmeldung aus dem Inland.

Die Daten werden mit dem vorausgefüllten Meldeschein von der Zuzugsmeldebehörde bei der Wegzugsmeldebehörde elektronisch abgerufen. Dafür ist die Angabe der Identifikationsdaten erforderlich.
Als XMeld-Nachrichten stehen die „anmeldung.datenanforderung.0300“ und „anmeldung.datenbereitstellung.0301“ für den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden zur Verfügung. Der Transport erfolgt synchron per OSCI und die Adressen der Register, die die VMS-Anfragen (0300) bearbeiten können, werden im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) veröffentlicht.

Jede Meldebehörde, die Daten anfragen möchte, sollte auch in der Lage sein, Anfragen zu bearbeiten, indem ein DVDV-Eintrag für das eigene Register vorhanden und dieses auch antwortfähig ist. Die Registeranfragen können sowohl von Landesregistern, als auch anderen Registern, die aktuelle Meldedaten vorhalten bearbeitet werden.

Die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bietet dafür das Produkt INFORMATIONSREGISTER an, mit dem Daten einer oder mehrerer Meldebehörden für den vorausgefüllten Meldeschein und weitere Online-Anwendungen bereitgehalten werden können.

Die synchrone Kommunikation für das elektronische Anfordern der Meldedaten wird von MESO initiiert. Für den OSCI-Transport erfolgt von IRIS die DVDV-Anfrage nach der Empfängeradressierung. Bei positiver Antwort wird anschließend die Nachricht 0300 zusammengestellt und als OSCI-Nachricht mit der Registeradressierung einem Intermediär übergeben. Der Intermediär leitet diese an das VMS-Register weiter, nimmt die Antwort 0301 als OSCI-Nachricht entgegen und übergibt sie an IRIS. Das Ergebnis wird direkt im MESO-Vorgang „Zuzug“ angezeigt.

 

Synchroner OSCI-Transport

Bei der Anfrage wird ein Kommunikationskanal geöffnet. Dieser führt über den Weiterleitungsauftrag beim Intermediär bis zum auf Anfragen wartenden VMS-Register der bisherigen Meldebehörde.

Der Kommunikationskanal bleibt bestehen und transportiert die Antwort (Auskunft) sofort zurück zur neuen Meldebehörde.

 

Voraussetzungen

  1. ein DOI-OSCI-Zertifikat
  2. Vereinbarung mit einem Intermediärbetreiber für einen Weiterleitungsauftrag
  3. DVDV-Eintrag pro Meldebehörde (DVDV-Dienst: Anmeldung)
  • VMS-Registerzertifikat
  • VMS-Registeradresse (URI)
  • Intermediärzertifikat
  • Intermediäradresse (URI)

Eine Auskunft wird nur gegeben, wenn das Signaturzertifikat der OSCI-Nachricht des Anfragers im DVDV unter der Kategorie Meldebehörde verzeichnet ist.
Jede Meldebehörde, die den VMS nutzen möchte und Daten anfragt, sollte die eigenen Daten auskunftsfähig zur Verfügung stellen.