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Einleitung
CPS - (Certification Practice Statement), Germany, HSH Soft-
und Hardware Vertriebs GmbH - http://www.hsh-berlin.com/certification .
Das Ziel der Zertifizierungsinstanz der HSH GmbH für elektronische Zertifikate
(HSH-CA) liegt in der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine
gesicherte elektronische Kommunikation. Die HSH GmbH sowie die Betreiber der
HSH-CA übernehmen keinerlei Gewährleistung. Insbesondere wird keine Haftung für
eventuelle Schäden, die durch die Inanspruchnahme der Dienste der HSH-CA
entstanden sind, übernommen. Alle Aufgaben werden von den Mitarbeitern der
HSH-CA nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Eine Zertifizierung durch
die HSH-CA zieht keinerlei rechtliche Bedeutung nach sich, da die HSH GmbH ist
kein Zertifizierungsdienstanbieter ist. In Anlehnung an allgemeine Richtlinien für
Zertifizierungen und Empfehlungen des BSI, stellt die HSH-CA Zertifikate nach
einer Richtlinie Zertifikate für Benutzer, Systeme und untergeordneten CA's in
Teststellungen aus, nach dieser es Kommunikationspartnern und Benutzern möglich
ist, Qualität und Güte selbst einzuschätzen.
Der ASN.1 Object Identifier (OID) für diese Zertifizierungsrichtlinie ist: 1.3.6.1.4.1.26436.53.2.1.1
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Zertifizierungsinstanz der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Die Zertifizierungsinstanz der HSH Soft-
und Hardware Vertriebs GmbH (HSH-CA) hat folgende Adresse:
| |
HSH Soft-
und Hardware Vertriebs GmbH
Abteilung Technik, HSH-CA
Rudolf-Diesel-Str. 2
D-16356 Ahrensfelde
|
Die HSH-CA zertifiziert nur Mitarbeiter/ -innen oder serverbasierte Dienste der
HSH GmbH.
Die HSH-CA ist eine Offline-CA und arbeitet
- sowohl als Zertifizierungsstelle,
indem sie den Zertifizierungsrequest des Zertifikatnehmers übermittelt
bekommt oder im Auftrag des Antragstellers nach Absprache selbst erzeugt,
diesen zertifiziert und die Zertifizierungsantwort dem Zertifikatnehmer übermittelt.
- als auch als Trust-Center,
indem sie für die Zertifikatnehmer das asymmetrische Schlüsselpaar erzeugt und
den öffentlichen Teil des Schlüsselpaares zertifiziert,
Die HSH-CA stellt im Sinne des
Signaturgesetzes (anlehnend) nur
Zertifikate für fortgeschrittene elektronische Signaturen
und keine qualifizierten elektronische Zertifikate aus;
die rechtliche Relevanz dieser Zertifikate wird im Einzelfall
festzustellen sein.
Die Zertifikate für fortgeschrittene elektronische Signaturen
werden als
- low-level Zertifikate
Software-Zertifikate (PKCS#10, PKCS#12, ...)
- medium-level Zertifikate
Hardware-Zertifikate (Chip-Karte mit PSE, ...)
ausgegeben. Die Inhalte dieser Zertifikate unterscheiden sich "nur" im Kommentar,
der auf die jeweilige Zertifizierungsstufe hinweist.
Als ein mittelständiges Unternehmen mit weniger als 150 Mitarbeitern (incl.
Aussendienstmitarbeitern/-innen), einem geograpisch zentralen Standort und der
somit gegebenen Überschaubarkeit übernimmt die HSH-CA auch die Funktion der
HSH-RA (Registrierungsauthorität) zur Prüfung der Zertifikatsnehmer.
Die HSH-CA erfüllt folgende Bedingungen:
- Als Zertifizierungseinheit der HSH-CA ist derzeit kein dedizierter Rechner eingesetzt,
jedoch ist der Zugriff auf
diesen besonders geschützt
- Die HSH-CA verwendet unterschiedliche asymmetrische Schlüsselpaare zur
Zertifizierung und zur Kommunikation.
- Mit dem Zertifizierungsschlüssel werden ausschließlich
Zertifikate für Zertifikatnehmer bzw. Sperrlisten (CRLs) unterschrieben.
- Der geheime Schlüssel der HSH-CA zum Erzeugen elektronischer Signaturen
wird ausreichend vor Mißbrauch durch Unbefugte geschützt.
- Der Zertifizierungsschlüssel der HSH-CA hat Mindestlänge von 2048 Bits
und kann damit aus heutiger Sicht bis Ende 2009 gültig sein.
(vgl. Empfehlungen des BSI zu den
Kryptoalgorithmen)
- Der Kommunikationssschlüssel der HSH-CA dient ausschließlich zur Kommunikation mit der
HSH-CA;
er unterscheidet sich nicht von Zertifikaten der übrigen Zertifikatnehmer.
- Die HSH-CA zertifiziert entsprechend den Empfehlungen des BSI zu den
Kryptoalgorithmen
Schlüssel
- mit einer Mindestlänge von 1024 Bits,
welche aus heutiger Sicht bis Ende 2008 gültig sein können,
- mit einer Länge von 2048 Bits,
welche aus heutiger Sicht bis Ende 2009 gültig sein können.
- und behält sich vor, unternehmensinterne
Server/Dienste/Anwendungen/Benutzer, mit öffentlicher Unrelevanz entgegen
den Empfehlungen des BSI, mit abweichenden Schlüssellängen und einer
ggf. abweichenden Gültigkeitsdauer der Zertifikate selbst, zu
zertifizieren.
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Inhalt der HSH-CA Zertifikate
Die von der HSH-CA ausgestellten Zertifikate enthalten:
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für Benutzerzertifikate
|
für Server-Zertifikate |
Name der Zertifizierungsinstanz
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E=Benutzer-E-Mail, i.d.R. <vorname.nachname@hsh-berlin.com> CN=<Vorname Nachname> OU=Optional,
i.d.R. User OU=Optional O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH L=Optional,
i.d.R. Brandenburg / Lindenberg S=Optional,
i.d.R. Germany C=DE
|
E=Optional CN=<Systemname>
FQDN OU=Optional, i.d.R. Services OU=Optional O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH L=Optional,
i.d.R. Brandenburg / Lindenberg S=Optional,
i.d.R. Germany C=DE |
CN=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, Class 1 CA -
RootCA O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH C=DE
|
- Seriennummer des Zertifikats
- Gültigkeitszeitraum
- Name des Signatur Algorithmus
- Öffentlicher Schlüssel
- folgende Erweiterungen:
- Alternativer Name des Zertifikatinhabers
RFC822-Name; E-Mail-Adresse: vorname.nachname@hsh-berlin.com
- Alternative Namen der Zertifizierungsinstanz
RFC822-Name; E-Mail-Adresse: zertifizierungsinstanz@hsh-berlin.com
URL: http://www.hsh-berlin.com/certification
- Key Usage
- Extended Key Usage
- Basic Constraints
- URI auf diese Policy der HSH-CA
- URI auf die Sperrliste (CRL) der HSH-CA
- Kommentar
- [-= HSH GmbH - Benutzer Zertifikat =-] Software Zertifikat der Zertifizierunginstanz (CA) der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
Lindenberg/Germany; RootZertifikat über
http://www.hsh-berlin.com/certification
- [-= HSH GmbH - Server Zertifikat =-] Software Zertifikat der Zertifizierunginstanz (CA) der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
Lindenberg/Germany; RootZertifikat über
http://www.hsh-berlin.com/certification
- [-= HSH GmbH - ROOT Certification Authority =-] RootZertifikat der Zertifizierunginstanz (CA) der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
Lindenberg/Germany; RootZertifikat über
http://www.hsh-berlin.com/certification
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Registrierungsinstanzen der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Die Registrierungsinstanz bildet in der Regel die Schnittstelle der Benutzer bzw. Zertifikatnehmer
zur Zertifizierungsinstanz.
Da die HSH GmbH zentral ansässig ist und
keine weiteren Institutionen zur Gesellschaft zählen, ist es nicht notwendig eine
gesonderte, zuständige Registrierungsinstanz (HSH-RA) zu
benennen.
Diese Aufgabe übernimmt die HSH-CA vor Ort und selbst, indessen Zuge die Identitätsüberprüfung
der Zertifikatnehmer und der Zertifikatanforderungen
sowie die Übermittelung/Bearbeitung der Zertifikatanforderungen an die HSH-CA erfolgt.
Die HSH-CA/RA erfüllt folgende Bedingungen:
- Das ggf. zur Registrierung erforderliche Passwort ist ausreichend vor Missbrauch
durch Unbefugte zu schützen und darf nicht
weitergegeben werden.
- Die elektronische Kommunikation mit der HSH-CA geschieht ggf. über
signierte und ggf. verschlüsselte E-Mails.
Die HSH-CA/RA führt folgende Aufgaben durch:
- Überprüfung der Identität der HSH-Mitarbeiter/-innen.
- ggf. die Überprüfung des Fingerprints der Zertifikatanforderung
mit dem auf dem Ausdruck der Schlüsselgenerierung.
- ggf. die Überprüfung des Namens in dem öffentlichen
Schlüssel, ggf. nach Rücksprache mit der HSH-CA,
entsprechend den Regeln für die Namensgebung
- ggf. werden Zertifikatnehmer darauf hingewiesen, dass nur Zertifikate
mit einer Schlüssellänge von mindestens 1024 Bit zertifiziert werden.
- ggf. signierte und verschlüsselte Übermittelung der Zertifikatsanforderung
an die HSH-CA.
- Festlegung des Gültigkeitszeitraums für das Zertifikat.
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Zertifikatnehmer der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Folgende Anforderungen werden an die Zertifikatnehmer der HSH GmbH gestellt:
- Zertifikatnehmer können sowohl Mitarbeiter/-innen als auch "Server" der HSH GmbH sein.
- Der geheime Schlüssel des Zertifikatnehmers muß ausreichend vor
Mißbrauch durch Unbefugte geschützt sein (zB. Passwort, PIN).
- Der geheime Schlüssel des Zertifikatnehmers darf grundsätzlich nicht an ZWEITE,
auch nicht an die HSH-CA, weitergegeben werden.
Hierfür ist jeder Zertifikatnehmer selbst verantwortlich.
- Generieren sich Zertifikatnehmer das asymmetrische Schlüsselpaar selbst,
so muß es eine Schlüssellänge von mindestens 1024 Bit haben;
denn dadurch kann es aus heutiger Sicht bis Ende 2008 gültig sein.
Bei einer Schlüssellänge von 2048 Bit kann das Zertifikat
bis Ende 2009 gültig sein.
- Zertifikatnehmer erzeugen einen Zertfizierungsrequest (z.B PKCS#10), der den Namen des Zertifikatnehmers entsprechend den
Regeln für die Namensgebung enthalten muß.
Dieser Name identifiziert eindeutig den Zertifikatnehmer der HSH GmbH. Die
HSH-CA kann im Auftrag des Zertifikatnehmers unterstützend die
entsprechende Zertfizierungsrequest erzeugen.
- Die Zertifikatnehmer der HSH-CA erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Zertifikats
einverstanden.
- Zertifikatnehmer sind verpflichtet, unverzüglich das eigene Zertifikat sperren zu lassen,
falls ihnen eine missbräuche Nutzung des eigenen geheimen Schlüssels
bekannt geworden ist.
- Zertifikatnehmer müssen dieser Zertifizierungsrichtlinie der HSH-CA zustimmen.
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Zertifizierungsvorgang
Für die Funktion der HSH-CA als Zertifizierungsinstanz,
die "nur" Zertifizierungsanforderungen von Zertifikatnehmern zertifiziert, sind
folgende Schritte vorzunehmen:
- Die HSH-CA/RA erhält von dem Zertifikatnehmer den Zertifizierungsrequest
(PKCS#10, SPKC)
im DER- und auch im TXT-Format (ASCII).
- Die HSH-CA/RA überprüft, ob der Name in der Zertifizierungsanforderung mit den Daten
für die Regeln der Namensgebung der HSH GmbH übereinstimmt.
- Die HSH-CA/RA überzeugt sich von der Identität des Zertifikatnehmers.
- Der Zertifikatnehmer hat vor der Zertifizierung seines öffentlichen
Schlüssels durch die HSH-CA der Teilnehmererklärung
der HSH-CA, in der der Zertifizierungsrichtlinie
der HSH-CA, zugestimmt und ggf. diese zu unterzeichnen.
Dabei erhält er den öffentlichen
Zertifizierungsschlüssel der HSH-CA (Zertifikat Fingerprint).
- Die HSH-CA/RA überprüft, ob der Zertifizierungsrequest
über eine Schlüssellänge von mindestens 1024 Bits verfügt.
- Die HSH-CA zertifiziert die Zertifizierungsanforderung und übermittelt die
Zertifizierungsantwort (PKCS#7) an den Zertifikatnehmer.
Für die Funktion der HSH-CA als Trust-Center, welche das asymmetrische Schlüsselpaar
zentral für den Zertifikatnehmer erstellt, sind folgende Schritte vorzunehmen:
- Der Zertifikatnehmer meldet sich mit dem Zertifizierungswunsch bei der HSH-CA/RA
.
- Die HSH-CA erzeugt für diese Daten das Personal Security Environment
(PSE),
indem sie ein asymetrisches Schlüsselpaar generiert und den öffentlichen Teil
des Schlüsselpaares zertifiziert.
- Die HSH-CA übermittelt die PSE als PKCS#12-Datei auf
gesichertem Wege bzw. persönlichen Übergabe durch die HSH-CA/RA an den
Zertifikatnehmer
- ...und überzeugt sich dabei von der Identität des Zertifikatnehmers.
- Der Zertifikatnehmer hat handschriftlich die Teilnehmererklärung
der HSH-CA, in der der Empfang der PSE bestätigt und der Zertifizierungsrichtlinie
der HSH-CA zustimmt wird, zu unterzeichnen.
Dabei erhalten Sie den öffentlichen
Zertifizierungsschlüssel der HSH-CA (Zertifikat Fingerprint).
- Die HSH-CA vernichtet bei sich die PSE des Zertifikatnehmers nachhaltig.
Die von der HSH-CA ausgestellten Zertifikate sind bei einer Schlüssellänge
von 1024 Bit nur bis Ende 2008 und bei einer Schlüssellänge
von 2048 Bit zunächst bis Ende 2009 gültig. Die HSH-CA/RA
kann ggf. auch einen kürzeren Zeitraum festlegen.
Die Zertifikate werden nicht automatisch
durch die HSH-CA erneuert. Die Zertifikatnehmer/-innen müssen sich rechtzeitig
um die Re-Zertifizierung durch die HSH-CA selbst kümmern.
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Sperrung von Zertifikaten
Die HSH-CA behält sich vor, von ihr erteilte Zertifikate jederzeit vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer mit expliziter Angabe von Gründe zu sperren.
Ursachen für die Sperrung eines Zertifikats können beispielsweise sein:
- Bekanntwerden missbräuchlicher Handlungen eines Zertifikatnehmers
- Nichtbefolgen auch einzelner Punkte dieser Policy
- Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der HSH Soft-
und Hardware Vertriebs GmbH
- Änderung des Namens des Zertifikatnehmers
- Änderung der E-Mail-Adresse
Jeder Zertifikatnehmer kann von der HSH-CA/RA auch
ohne Angabe von Gründen verlangen, dass diese sein Zertifikat sperrt.
Gründe könnten sein:
- Der private Schlüssel des Zertifikatnehmers ist missbräuchlich benutzt worden.
- Der Zertifikatnehmer hat die PIN-Nummer auf den privaten Schlüssel vergessen
und kann ihn nicht mehr benutzen.
- Der private Schlüssel ist verloren oder unwiederbringlich zerstört.
Die HSH-CA/RA hat diesem Verlangen nachzukommen, sobald sie sich
durch geeignete Schritte davon überzeugt hat, dass der Antrag vom
Zertifikatnehmer selbst stammt bzw. von ihm autorisiert ist.
Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.
Einmal gesperrte Zertifikate können nicht erneuert werden. Jedoch hat jeder
Teilnehmer der HSH-CA die Möglichkeit, ein neues Zertifikat anzufordern.
Die gesperrten Zertifikate werden unverzüglich von der HSH-CA auf der Sperrliste, der sog. Certificate
Revocation List (CRL), veröffentlicht,
damit die entsprechenden Schlüssel nicht irrtümlicherweise benutzt werden.
Gesperrte Zertifikate bleiben solange auf der CRL, bis die ursprüngliche
Gültigkeitsdauer überschritten wurde.
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Management von Zertifikaten
Die Zertifikate der HSH-CA werden zunächst in einer lokalen Datenbank
auf dem dedizierten, explizit geschütztem System der HSH-CA, der zur
Zertifizierung eingesetzt ist, gespeichert.
Die Zertifikate und Certificate-Revocation-Lists (CRLs) der HSH-CA werden auf den WEB-Seiten der
HSH-CA veröffentlicht.
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Regeln für die Namensgebung
Zur Identifizierung der Zertifikate wird den Zertifikatnehmern der HSH-CA ein eindeutiger Name, ein
"Distinguished Name" (DN), wie er in den X.509 bzw.
X.500 definiert ist, zugeordnet.
Da die HSH-CA nur Zertifikatnehmer des Unternehmens
zertifiziert, sind "Distinguished Name" und ggf. E-Mail Adresse für den Zertifikatnehmer vorgegeben.
Der "Distinguished Name" ist hierarchisch strukturiert und wird durch eine geordnete
Folge von eindeutig kennzeichnenden Namensattributen definiert.
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"Distinguished Name" und E-Mail-Adresse der HSH-CA sind:
CN=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, Class 1 CA -
RootCA
O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
C=DE
E=zertifizierungsinstanz@hsh-berlin.com
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"Distinguished Names" und E-Mail-Adressen für Mitarbeiter/-innen der
HSH GmbH sind grundsätzlich
CN=Vorname Nachname
O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
C=DE
E=vorname.nachname@hsh-berlin.com
(Konventionen über Mail-Benutzernamen in der HSH GmbH)
Für Vorname und Nachname wird grundsätzlich die ASCII-Form der Namen genommen.
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"Distinguished Names" für Services der
HSH GmbH sind grundsätzlich
CN= rechnername.domainname.topleveldomain
(alle gültigen, auf die HSH GmbH registrierten Domains im FQDN Format)
O=HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
C=DE
"DN - Distinguished Name" und E-Mail-Adresse eines Zertifikatnehmers werden
als "Subject Name" bzw. "Subject alternative Name" in den Zertifikaten verwendet.
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Dokumentation und Datenschutz
Alle Arbeiten im Rahmen dieser Policy werden, soweit technisch durchführbar, dokumentiert.
Die bei der Zertifizierung anfallenden Daten werden vertraulich behandelt und die für sie
geltenden Datenschutzrichtlinien einhalten.
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