Vorreiter bei Datenübermittlung
GESO implementiert OSCI-Versand/Offizielle Freigabe durch DGUV
vom 10.09.2014Mit der neuen Gewerbeanzeigenverordnung, die 2015 in Kraft tritt, werden elektronische Datenübermittlungen per OSCI auch im Gewerbeamtsbereich Pflicht.
GESO - das Gewerbefachverfahren der HSH - mit bundesweit über 500 Anwendern, hat bereits Anfang des Jahres das für die elektronische Datenübermittlung per OSCI notwendige Versandmodul im Programm implementiert und versendet seit August die Gewerbeanzeigen an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). In einem Schreiben der DGUV ist der Versand jetzt offiziell vom Spitzenverband der Unfallversicherer freigegeben.
Das Versandmodul wurde auf der Grundlage der bereits im EWO-Verfahren MESO verwendeten Komponenten gemeinsam von migewa (naviga GmbH) und GESO weiterentwickelt. Beide Fachverfahren erfüllen damit schon vor in Kraft treten der neuen Gewerbeanzeigenverordnung die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus werden die Synergieeffekte und das Nutzungspotential deutlich, die durch den Firmenverbund von naviga und HSH für die Anwender beider Verfahren entstehen.