Am 27. Juni 2022 fand in Oldenburg ein VOIS-Partner-Treffen zwischen der HSH und der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) statt.

Bei diesem Treffen ging es u. a. darum, wie die partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl in der Entwicklung selbst als auch im Vertrieb allgemein vorangebracht werden kann.

Und im Konkreten stand die Release-Planung für das KDO-Produkt VOIS|BONUS (Bonuskartenverwaltung) auf der Agenda.

Bonuskarten dienen als Identifikationsmedien für einen berechtigten Personenkreis, um Vergünstigungen bei Kooperationspartnern einer Kommune zu erhalten.

Mit dem Fachverfahren VOIS|BONUS wächst nicht nur die VOIS-Welt weiter und macht diese damit noch vielfältiger und bunter. Es wachsen auch die Synergieeffekte, die sich aus der Nutzung der von HSH entwickelten gemeinsamen VOIS-Plattform und den darin bislang integrierten VOIS-Fachverfahren ergeben.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

v. l.: Ute Ahlers (KDO), Carl Ziegner (HSH), Elieser Gonzalez (HSH), Stephan Kretzmer (KDO), Jakob Dalin (KDO), Elfie Buchholz (KDO)

Unter dieser Überschrift und als Kommentar veröffentlichte Stephan Hauber, Geschäftsführer der HSH GmbH, einen Beitrag in der Juni-Ausgabe der Kommune21.

Den genannten Beitrag finden Sie auf den Seiten 17 und 18 unter folgendem Link:
https://www.k21media.de

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kann nicht erfolgreich sein, wenn der Staat die Online-Dienste vorgibt und auch noch selbst entwickelt, so die Eingangsthese von Stephan Hauber. Die besten Lösungen entstehen im fairen Wettbewerb. Daher soll der Beitrag seiner Meinung nach auch als ein Plädoyer für mehr Marktwirtschaft verstanden werden.

Ebenfalls in der aktuellen Ausgabe äußert sich Dr. Markus Richter, der Bundes-CIO, unter der Überschrift „Digitalisierung ist Daueraufgabe“ zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Seite 14–15).

Eine Kernaussage in Form von Selbstkritik ist in seinem Beitrag besonders hervorgehoben: „Im Föderalismus sollten wir intelligenter zusammenarbeiten, als wir es heute tun.“

Um sich einen Eindruck vom Ist-Zustand der OZG-Umsetzung zu machen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der genannten Beiträge. Die Bewertung dürfte – je nach Betrachtungswinkel – entsprechend divergierend ausfallen.