Mitte August hat das Bundeskabinett mehrere vom BMI vorgelegte Vereinfachungen für das Beantragen und Erhalten von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln beschlossen.

Der für uns besonders wichtige Passus lautet:

Neu ab November 2023

Ab November 2023 müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Abholung ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels nicht mehr mit ihrer eigenhändigen Unterschrift gegenüber der Behörde bestätigen, dass sie den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis erhalten haben. Es reicht dann die einfache Zustimmung zu einem Text, der besagt, dass sie ihren PIN-Brief erhalten haben.

Diese Neuerung ermöglicht es Kommunen, auch hoheitliche Dokumente mit Online-Ausweis an speziellen Automaten und ohne Abholtermin auszugeben. Neben Reisepässen können damit künftig auch Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel in Kommunen, die diesen Service anbieten, am Automaten abgeholt werden.

Die Automaten funktionieren ähnlich wie die Poststationen: In einem verschlossenen Fach liegt das hoheitliche Dokument. Die Behörde informiert die Person darüber und schickt ihr einen persönlichen Code. Die Person bestätigt den Erhalt ihres PIN-Briefs, öffnet das Fach mit dem Code und entnimmt ihr neues hoheitliches Dokument.

 

Das bedeutet, dass die Dokumentenausgabebox unseres dänischen Partners Biometric Solutions nun durch diese juristische Nachjustierung von jeglichen rechtlichen Vorbehalten befreit eingesetzt werden kann. Ein weiterer richtiger Schritt in Sachen Verwaltungsdigitalisierung, von der am Ende Bürgerinnen und Bürger profitieren und Verwaltungen entlastet werden.

Hier der Link zur Meldung des BMI in Gänze: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2023/08_aenderung_ausweisdokumente.html