Nach dem erfolgreichen Start des HSH-Online-Dienstes Abruf einer elektronischen Meldebescheinigung am 8.11.2023 nutzten bereits 60 Personen den neuen Online-Dienst.

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin veröffentlichte dazu folgende Pressemeldung:

Ab sofort haben alle Berlinerinnen und Berliner die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung als Ende-zu-Ende digitalisierte Dienstleistung online zu erhalten. Mit dem neuen Service können selbst sogenannte qualifizierte Meldebescheinigungen einfach als PDF-Datei abgerufen werden – und das sogar komplett gebührenfrei. Der Zugang zur digitalen Meldebescheinigung erfolgt über das Berliner Service-Portal unter der Dienstleistung „Meldebescheinigung beantragen“ – mittels Auswahl „diese Dienstleistung online beantragen“ werden Antragstellerinnen und Antragsteller schnell und einfach durch den Onlineprozess geführt https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/

Zum Schutz der sensiblen Meldedaten muss vor Ausstellung der Meldebescheinigung ein sicherer Nachweis über die eigene Identität geführt werden. Hierfür nutzt das Land Berlin für die digitale Meldebescheinigung erstmalig das neue Nutzerkonto mit der sog. „BundID“. Eine flächendeckende Bereitstellung der BundID durch die Berliner Behörden soll in einem weiteren Schritt nach einer erfolgreichen Pilotierung erfolgen.

Bislang wurden in Berlin jährlich rund 137.000 Meldebescheinigungen auf Antrag manuell erstellt und per Post versendet – beziehungsweise vor Ort im Bürgeramt persönlich ausgehändigt. Durch die Automatisierung dieses Prozesses entfallen die manuellen Schritte für Berlinerinnen und Berlin – aber eben auch für die Bürgerämter. Damit geht das Land Berlin einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Terminsituation in den Bürgerämtern.

Die digitale Meldebescheinigung ist eine sogenannte „Einer-für-alle“-Dienstleistung, die das Land Berlin im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) entwickelt hat. Ab dem nächsten Jahr wird die digitale Meldebescheinigung dann auch zur Nachnutzung für die anderen Bundesländer und Kommunen angeboten.

Berlins Chief Digital Officer Martina Klement: „Mit der Möglichkeit der gebührenfreien und schnellen Bereitstellung der digitalen Meldebescheinigung bieten wir den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit, zeitaufwändige Behördengänge zu vermeiden. Gleichzeitig werden die Bürgerämter entlastet und dort werden Ressourcen für andere Aufgaben frei. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber wir müssen zusehen, dass möglichst zeitnah weitere volldigitale Verwaltungsleistungen folgen.“

Die Verantwortlichen des Landes Berlin für die Einführung des Online-Vorgangs der elektronischen Meldebescheinigung

In einen aktuellen Beitrag in der November-Printausgabe der Fachzeitschrift Kommune21 (www.kommune21.de) nimmt Stephan Hauber, Geschäftsführer der HSH und Vorstand des DATABUND (Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e. V.) zu den aus seiner Sicht neuen notwendigen Aufgaben im Bereich des Meldewesen Stellung.

„Die Aufgaben der Meldebehörden sind eindeutig definiert: es geht um den Nachweis der Identität und des Aufenthaltes der Bürger. Jede Person besitzt ihre eindeutige, hoheitliche – durch die Behörde bestimmte – Identität. Dazu muss(te) sie in der Behörde vorsprechen. Gleichzeitig wird durch Gesetz definiert, dass der Bürger seinen Aufenthalt, d. h. seinen Wohnsitz, bekannt machen muss. Dies ist nichts anderes als die Erreichbarkeit in der nicht digitalen Welt – somit ist es das Grundansinnen der Melderegister, dem Bürger hoheitlich seine Identität zu bestätigen und seine Erreichbarkeit abzusichern.“

Weiter führt Stephan Hauber aus:

„Des Weiteren muss aber, wie in der analogen Welt, die Erreichbarkeit gesichert werden. So abwegig dies auch klingen mag, derzeit gibt es keine allgemeine digitale Erreichbarkeit des Bürgers. Diese ist nicht über das Servicekonto gewährleistet und auch nicht über stark aufgabenbezogene E-Mail-Technologie. Die digitale Erreichbarkeit des Bürgers ist aber elementare Voraussetzung für aktives, datenbezogenes Handeln der Verwaltung. Es ist daher absolut erforderlich, schnellstmöglich die digitale Erreichbarkeit im Melderegister zu integrieren.

Generell geht es darum, die Melderegister den neuen Gegebenheiten sowohl der Digitalisierung als auch der Verwaltungsmodernisierung anzupassen. Die Weiterentwicklung zu einem globalen Identitätsregister zeichnet sich deutlich ab. Dazu ist es erforderlich, neben den jetzigen Aufgaben einer Meldebehörde, in der analogen Welt auch die digitale Welt zu bedienen.

Digitale Erreichbarkeit und digitale hoheitliche Identität sollten als Aufgaben ins Gesetz aufgenommen werden. Da die digitale Welt aber viel weniger Grenzen kennt, sollte auch ganz konsequent darüber nachgedacht werden, dass beide Elemente nicht nur für die Verwaltung, sondern gesamtgesellschaftlich gedacht werden.

Dies wiederum erzwingt technische Lösungen, die einfachst nutzbar und für jedermann transparent sind. Die Technologie dafür gibt es! Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen und den festen Willen, Neues zuzulassen.“

Den gesamten Artikel von Stephan Hauber lesen Sie in der Ausgabe 11/2023 der Kommune 21 unter dem Beitragstitel „Neue Aufgaben“ in der Rubrik Meldewesen